Gemäß aktuellem Infektionsschutzgesetz
gilt ab 01. Oktober 2022 für alle Arztpraxen:

Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes ist ab 01. Oktober 2022 nicht mehr ausreichend.
Wir bitten um Verständnis!
Gemäß aktuellem Infektionsschutzgesetz
gilt ab 01. Oktober 2022 für alle Arztpraxen:
Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes ist ab 01. Oktober 2022 nicht mehr ausreichend.
Wir bitten um Verständnis!
Wir möchten wie gewohnt zuverlässig für Sie da sein und benötigen hierfür Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und verantwortungsvolles Handeln, geimpft oder nicht geimpft.
Ab sofort können Sie Ihr Rezept einfach über unsere neue Rezept-Hotline bestellen.
Wichtiger Hinweis:
Die Rezepte können frühestens am nächsten Arbeitstag nach 14:00 Uhr abgeholt werden.